• Revitalisierungsobjekte sowie projektierte und schlüsselfertige Einzelhandelsimmobilien

  • Bebaute und unbebaute Grundstücke ab ca. 4.000 qm für Lebensmittel- und Fachmärkte in Orten ab 3.000 EW. Die Grundstücke sollten im Zentrum, an Ein- oder Ausfallstraßen, an Wohngebieten oder neben bzw. gegenüber von schon bestehenden Märkten liegen.

  • Bebaute und unbebaute Grundstücke ab ca. 10.000 qm für großflächigen Einzelhandel in Orten ab 15.000 EW. Die Grundstücke sollten im Zentrum, an Ein- oder Ausfallstraßen, in Gewerbegebieten oder an BAB-Anschlußstellen liegen.

  • Regionale Grundstücke (auch Bauerwartungsland) für den Bau von Einfamilienhäusern